Grenzüberschreitender Dialog nationaler Gerichte zu Internationalen Organisationen


Am Montag, den 23. April 2012, fand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien unter der Leitung von Prof. August Reinisch, die Konferenz „Grenzüberschreitender Dialog nationaler Gerichte zu Internationalen Organisationen“ statt. Die Konferenz war Teil einer internationalen Forschungskooperation im Rahmen des renommierten ESF (European Science Foundation) ECRP Programms (Projekt 10-ECRP-028: International law through the national prism: the impact of judicial dialogue).

Diese 1-Tages Konferenz versammelte 16 RechtswissenschaftlerInnen aus Forschungseinrichtungen in Österreich, Argentinien, Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Japan, den Niederlanden, Russland und der Schweiz und mehr als 80 TeilnehmerInnen. Viele der Teilnehmer waren auch als Rechtsanwälte oder als Vertreter internationaler Organisationen tätig.

Das Ziel der Konferenz war es aktuelle nationale Rechtsprechung zur Rechtspersönlichkeit internationaler Organisationen in nationalen Rechtsordnungen, sowie zu Privilegien und Immunitäten internationaler Organisationen zu diskutieren. Dabei wurde ein Schwerpunkt der Analyse auf  einen möglichen grenzüberschreitenden Dialog nationaler Gerichte gelegt. Alle RednerInnen präsentieren einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Fragen, die nationale Gerichte in diesem Zusammenhang beschäftigen. Zusätzlich beurteilten die TeilnehmerInnen die vorhandene Rechtsprechung im Hinblick auf einen möglichen grenzüberschreitenden Dialog nationaler Gerichte. In seiner Einleitungspräsentation definierte Professor Reinisch den „grenzüberschreitenden Dialog nationaler Gerichte“ als die “Bereitschaft nationaler Gerichte über die Grenzen des nationalen Zuständigkeitsbereiches zu blicken und Entscheidungen anderen ausländischer oder internationaler Gerichte zu berücksichtigen (d.h. horizontaler oder vertikaler Dialog)“. Tatsächlich konnten die meisten RednerInnen einige Beispiele für indirekten oder impliziten  grenzüberschreitenden Dialog erkennen. Darüber hinaus konnte in einer geringeren Anzahl von Fällen auch ein direkter oder expliziter grenzüberschreitender Dialog identifiziert werden. Die aktive Teilnahme von RechtsanwältInnen und RechtsberaterInnen internationaler Organisationen während der Konferenz trug entscheidend zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den KonferenzteilnehmerInnen bei.

Die Konferenz war Teil eines umfassenden Buchprojektes, welches im Jahre 2013 zu einem Sammelband führen soll. Das Buchprojekt soll auf den während der Konferenz gewonnenen Erkenntnissen und Netzwerken aufbauen. Zusätzlich werden drei Autoren, die am 23. April 2012 nicht in Wien anwesend sein konnten, Beiträge zum Sammelband betreffend die Rechtsprechung in Indien, den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien beisteuern.