Commentary on General International Law in International Investment Law


Von 28. Bis 29. April 2022 findet die Tagung „Commentary on General International Law in International Investment Law“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Michael Waibel (Universität Wien) und PD Dr. Andreas Kulick (Universität Potsdam) im Dachgeschoß des Juridicums statt.

Das allgemeine Völkerrecht ist auch für das internationale Investitionsschutzrecht und die internationale Schiedsgerichtbarkeit von großer Bedeutung. So spielen etwa die Auslegung, Beendigung oder vorläufige Anwendbarkeit von Verträgen, die völkerrechtliche Zurechnung, die Rechtswidrigkeit ausschließende Umstände oder allgemein völkerrechtliche Regeln über Wiedergutmachung eine entscheidende Rolle in vielen Investitionsstreitigkeiten. Regeln über Staatennachfolge und Staatenimmunität beeinflussen oftmals die Möglichkeit der Durchsetzung von Schiedssprüchen. Auf einer materiellen Ebene wird auch in der schiedsgerichtlichen Praxis oft auf allgemeine Standards und Prinzipien, wie insbesondere den internationalen minimum standard of treatment zurückgegriffen.

Auch in der Theorie und der Lehre wirft das Verhältnis zwischen Investitionsschutzrecht und allgemeinem Völkerrecht Problemfelder auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Anwendung völkerrechtlicher Prinzipien im spezialisierten Recht von der Anwendung im allgemeinen Völkerrecht abweicht und inwieweit sich die Auslegung und Anwendung dieser Normen in anderen Bereichen angleichen davon abweichen sollte.

Die Tagung behandelt all diese wichtigen und aktuellen Fragen. Dafür werden sowohl anerkannte Wissenschaftler*innen von renommierten Universitäten als auch erfahrene Expert*innen aus der Praxis teilnehmen, um einen produktiven und wertvollen Austausch zu ermöglichen.