Internationales Wirtschaftsrecht

Koordination

Univ.-Prof. Dr. Matthias Lehmann, D.E.A., LL.M., J.S.D.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Waibel, LL.M., MSc, MA

Inhalt und Ziele

Zielgruppe

Zielgruppe dieses Wahlfachkorbes sind Studierende, die eine rechtliche oder wirtschaftliche Karriere mit internationalem Bezug anstreben. Beispiele für dieses Berufsbild sind die Tätigkeit für internationale Wirtschaftskanzleien oder internationale Wirtschaftsorganisationen (zB WTO, IMF, Weltbank, BIS).

Ausbildungsziel

Die Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und die damit einhergehenden rechtlichen Problemstellungen erfordern zunehmend eine besondere Ausbildung, die spezifisch auf die internationale Wirtschaftsordnung und den transnationalen Geschäftsverkehr ausgerichtet ist. Der Spezialisierungsbereich bietet Studierenden die Möglichkeit, einen Überblick über die privat- und völkerrechtlichen Implikationen der modernen Weltwirtschaft zu erlangen, die ihnen später als Grundlage für die berufliche Tätigkeit im internationalen Bereich dienen soll.

Inhalte der Lehrveranstaltungen

Das Lehrangebot erfasst die privatrechtlichen und völkerrechtlichen Aspekte des internationalen Wirtschaftsrechts.

Das privatrechtliche Angebot betrachtet das Internationale Privatrecht, das internationale Einheitsrecht und ausländische Privatrechte. Studierende erlernen die Methoden des Kollisionsrechts und der Rechtsvergleichung. Diese sind unentbehrlich für die Lösung grenzüberschreitender Fälle und die internationale Vertragsgestaltung.

Das völkerrechtliche Angebot widmet sich dem institutionellen und rechtlichen Rahmen des internationalen Wirtschaftsverkehrs auf völkerrechtlicher Ebene, wobei insbesondere das internationale Investitionsschutzrecht, das Welthandelsrecht sowie das internationale Finanzrecht beleuchtet werden.

Administratives

Teilnahmevoraussetzungen

Der Spezialisierungsbereich steht allen Studierenden des neuen Diplomstudiums (Curriculum 2025) und des alten Diplomstudiums (Curriculum 2017) offen. Für Letztere zählt er als Wahlfachkorb.

Es sollte eine Bereitschaft bestehen, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache zu belegen, da ein semesterübergreifend ausreichendes Angebot an deutschsprachigen Lehrveranstaltungen nicht garantiert werden kann.

Die privatrechtlichen Lehrveranstaltungen des Spezialisierungsbereichs setzen Grundkenntnisse einer (österreichischen oder ausländischen) Privatrechtsordnung voraus. Die völkerrechtlichen Lehrveranstaltungen setzen in der Regel Grundkenntnisse des Völkerrechts voraus.

Voraussetzungen für den Abschluss

Der Erhalt des Spezialisierungszertifikats setzt die positive Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Spezialisierungsbereichs im Ausmaß von 18 ECTS voraus. Die einzelnen Lehrveranstaltungen können dabei frei gewählt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der 18 ECTS übermitteln Sie bitte folgende Dokumente (als separate Dateien) an service.rechtsvergleichung@univie.ac.at:

  • Ausgefüllter Wahlfachpass (das Formular erhalten Sie hier)
  • Aktuelles Sammelzeugnis

Anrechnungen

Auslandspraktika im Bereich der internationalen Wirtschaft (zB: WKO, internationale Organisationen, internationale Wirtschaftskanzleien) im Gesamtausmaß von bis zu 4 ECTS, soweit die Beschäftigung mit rechtlichen Inhalten im Sinne des Spezialisierungsbereichs ausreichend dokumentiert werden kann.

Im Ausland besuchte Lehrveranstaltungen (zB ERASMUS/Non-EU-Exchange), soweit Inhalt und Niveau der Ausrichtung des Spezialisierungsbereichs entsprechen.

Praktika und im Ausland absolvierte Lehrveranstaltungen müssen durch das SSC anerkannt bzw validiert werden, bevor sie für das Spezialisierungszertifikat angerechnet werden können. Nähere Informationen erhalten Sie beim SSC.

Kontakt

Weitere Anfragen zum Spezialisierungsbereich richten Sie bitte an service.rechtsvergleichung@univie.ac.at.

Bitte überprüfen Sie vor einer Kontaktaufnahme, ob die benötigten Informationen bereits öffentlich zur Verfügung stehen.