Spezialisierungszertifikat - Recht der Internationalen Beziehungen
Koordination
Univ.-Prof. Mag. Dr. Ursula Kriebaum
Allgemeines
Das Spezialisierungszertifikat „Recht der internationalen Beziehungen“ bietet im Schwerpunktbereich „Recht in seinen europäischen und internationalen Dimensionen“ eine vertiefende Spezialisierung in den verschiedenen Facetten des internationalen Rechts. In einer zunehmend globalisierten Welt reichen nationale und selbst europäische Regelungen oft nicht mehr aus, um komplexe grenzüberschreitende Fragen in Bereichen wie Handel, Investitionen, Umwelt, Menschenrechte, Sicherheit, Finanzwesen oder Kommunikation adäquat zu beantworten. Die Bedeutung des Rechts der internationalen Beziehungen nimmt daher stetig zu.
Für Jurist*innen ist ein fundiertes Verständnis des Rechts der internationalen Beziehungen nicht nur für klassische internationale Karrieren, etwa im diplomatischen Dienst oder bei internationalen Organisationen, von Vorteil, sondern auch für zahlreiche Tätigkeiten in Ministerien, Anwaltskanzleien und Unternehmen, die in globalen Märkten agieren. Die steigende internationale Verflechtung führt zudem dazu, dass auch in rein innerstaatlichen Rechtsfragen häufig Aspekte des Rechts der internationalen Beziehungen eine Rolle spielen.
Das Spezialisierungszertifikat „Recht der internationalen Beziehungen“ trägt der Bedeutung dieses Rechtsgebiets Rechnung. Es vermittelt praxisorientierte Einblicke in die zentralen international relevanten rechtlichen Themenbereiche. Dabei werden auch die politischen, wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen mit einbezogen. Lehrveranstaltungen werden vorwiegend in englischer Sprache angeboten, um den Studierenden den Zugang zur internationalen Fachliteratur und den in der Praxis verwendeten Rechtsquellen zu erleichtern.
Programm des Spezialisierungszertifikats
Das Zertifikatsprogramm umfasst einen verpflichtenden Kernbereich (10 ECTS) und einen Wahlbereich (mindestens 8 ECTS), in dem aus einem breiten Angebot an vertiefenden und spezialisierten Lehrveranstaltungen gewählt werden kann. Insgesamt sind zur Erlangung des Spezialisierungszertifikats 18 ECTS erforderlich. Es wird angestrebt, jedes Semester Lehrveranstaltungen im Kernbereich von mindestens 10 ECTS anzubieten. Zusätzlich wird es jedes Semester ein umfangreiches Angebot von Wahllehrveranstaltungen geben.
Bitte beachten Sie daher immer die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zum Kern- oder Wahlbereich und die ECTS-Zuordnungen der Lehrveranstaltungen. Lehrveranstaltungen aus dem Kernbereich müssen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien abgelegt werden.
Kernbereich
Der Kernbereich umfasst typischerweise Lehrveranstaltungen aus den Bereichen internationales Handels- und Investitionsrecht, dem Recht der internationalen Organisationen, dem internationalen Menschenrechtsschutz, dem internationalen Umweltrecht und der internationalen Streitbeilegung.
Wahlbereich
Studierende können aus einer Vielzahl an Lehrveranstaltungen wählen, um individuelle Schwerpunkte zu setzen. Dabei besteht die Möglichkeit, sowohl praxisorientierte als auch forschungsbezogene Vertiefungen zu wählen.
Aufbauend auf den Grundlagen des Völkerrechts bietet der Wahlbereich eine weiterführende Spezialisierung, indem er zusätzliche Themen wie das Weltraumrecht, das internationale Strafrecht oder das Flüchtlingsrecht abdeckt und spezifischere Lehrveranstaltungen zu bereits im Kernbereich vertretenen Themengebieten anbietet. Zudem werden aktuelle völkerrechtliche Entwicklungen behandelt.
Studierende, die praktische Erfahrung sammeln möchten, können an internationalen Moot Courts oder praxisbezogenen Lehrveranstaltungen teilnehmen.
Es können auch Seminare als Teil des Wahlbereiches absolviert werden, sofern sie im Bereich des internationalen Rechts angesiedelt sind.
Ferner besteht die Möglichkeit, für den Wahlbereich des Spezialisierungszertifikats ein Praktikum anzurechnen. Für ein Praktikum im Umfang von vier Wochen à 40 Stunden pro Woche werden 2 ECTS angerechnet. Das Praktikum kann in einer internationalen Organisation, einer diplomatischen oder konsularischen Mission im In- und Ausland, einer Außenhandelsstelle oder in einer NGO absolviert werden. Die Studierenden müssen sich vor Beginn des Praktikums mit der Verantwortlichen für die Spezialisierung (Univ. Prof. Dr. Ursula Kriebaum) in Kontakt setzen, um die Anrechenbarkeit des Praktikums sicherzustellen. Die Praktikanten haben ein Zeugnis oder eine Bestätigung der Praktikumstelle vorzuweisen, dass sie das Praktikum erfolgreich absolviert haben (mit Informationen über das zeitliche Arbeitsausmaß, Beschreibung der Tätigkeit und des Engagements des Praktikanten etc). Praktika müssen vorab vom StudienServiceCenter validiert und als Wahlfach anerkannt werden. Hier der Leitfaden mit allen Informationen: Leitfaden_Validierung_DIPL_REWI__fuer_Studierende.pdf
Wenn ein Praktikum als Wahlfach anerkannt wurde, ist für eine allfällige "Anrechnung" im Rahmen des Spezialisierungszertifikates unter Vorlage der Originalzeugnisse und des Anerkennungsbescheides Kontakt mit der Verantwortlichen für die Spezialisierung aufzunehmen.
Häufige Fragen
Muss ich mich für das Spezialisierungszertifikat vorab anmelden?
Es gibt keine generelle Anmeldung. Zum Erwerb des Zertifikats bedarf es einer Bestätigung der Koordinatorin im Prüfungspass.
Wo kann ich mich für die einzelnen Lehrveranstaltungen anmelden?
Die Anmeldung erfolgt direkt über ….
Wie viele ECTS brauche ich für das Spezialisierungszertifikat?
Insgesamt müssen 18 ECTS absolviert werden, davon 10 ECTS im Kernbereich und mindestens 8 ECTS im Wahlbereich.
Kann ich Lehrveranstaltungen, die im Ausland absolviert wurden, anrechnen lassen?
Anrechnungen sind nur im Wahlbereich möglich.
Welche Vorkenntnisse sind erforderlich?
Grundlegende Kenntnisse des Völkerrechts sind von Vorteil. Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltung: Foundations of International Law (4 ECTS) zu besuchen oder bereits besucht zu haben.
Wie reiche ich den Prüfungspass für das Spezialisierungszertifikat ein?
Das ausgefüllte Formular inkl. Sammelzeugnis muss im Sekretariat des Fachbereiches Völkerrecht eingereicht werden. Nach Bestätigung durch die Koordinatorin kann das Zertifikat beim SSC hinterlegt oder per E-Mail übermittelt werden.
Ziel des Spezialisierungszertifikats
Mit der Absolvierung des Spezialisierungszertifikats „Recht der internationalen Beziehungen“ erwerben Studierende eine fundierte Zusatzqualifikation für zahlreiche Berufe im internationalen Kontext. Insbesondere werden sie auf Tätigkeiten in folgenden Bereichen vorbereitet:
- Diplomatischer Dienst und internationale Organisationen
- Ministerien und Behörden mit internationalem Bezug
- Internationale Anwaltskanzleien und Unternehmen
- NGOs und Think Tanks
- Journalismus mit internationalem Fokus
Das Zertifikat trägt dazu bei, das internationale Profil der Absolvent*innen zu stärken und ihre Chancen in einem zunehmend vernetzten Arbeitsmarkt zu verbessern.
