Schriftliche Modulprüfung aus dem Fach Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht (LL.B. Internationale Rechtswissenschaften)

Allgemeine Informationen

Fallerstellung und Korrektur erfolgen von jenen Prüferinnen, die in u:find als solche gelistet sind (wobei die Fallerstellung von beiden Prüferinnen für den jeweiligen Termin gemeinsam erfolgt). Fürs Sommersemester 2023 finden Sie die Liste hier.

Die Prüfung hat die gleiche Dauer wie die FÜM II, also 240 Minuten (4 Stunden). Der "IPR-Teil" und der "BR-Teil" sind nicht notwendigerweise eigenständige Teile, sondern können auch untrennbar miteinander in einem (oder möglicherweise auch mehreren) Sachverhalt(en) verbunden sein. Wie viele Punkte konkret auf das IPR entfallen, variiert nach der Fallgestaltung, ähnelt aber in etwa einem IPR-Schwerpunkt bei einer FÜM II.


Vorbereitung

Zur Vorbereitung auf die schriftliche MP aus dem Fach Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht empfehlen wir Ihnen FÜMs (auch aber nicht ausschließlich) mit IPR-Schwerpunkt zu lösen – die MP wird sich bis auf einen verstärkten Internationalitätsbezug (im Umfang, nicht jedoch in der Struktur) nicht wesentlich davon unterscheiden.


Probefall

Unter den nachfolgenden Links finden Sie einen Probefall sowie ein Lösungsschema der FÜM II.

Dieser unterscheidet sich dadurch, dass nur die IPR-Aspekte geprüft werden, nicht jedoch die materielle Lösung des Falls. Dies wird bei der MP anders sein – daher ist auch die Fragestellung angepasst, die bei einer MP eher anspruchsbasiert sein wird („Wie ist die Rechtslage?“ oder „Welche Ansprüche hat A?“).
Im Einzelfall ist aber durchaus möglich, dass bei einem Anspruch nur die Anknüpfung verlangt wird („Welches Recht ist auf den Anspruch der B gegen den C anwendbar?“). Insofern bitten wir Sie, die Fragestellung genau zu lesen und entsprechend nur die geforderten Antworten zu geben.


Hilfsmittel

Es dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden (zB Kodex, Paragraph, RIS-Ausdrucke). Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Instituts für Zivilrecht.

Maßstab dessen, was erwartet wird, dass Sie bei der Prüfung an Rechtstexten bei Sich haben, ist der Kodex Bürgerliches Recht von LexisNexis. Sofern zur Lösung des Falls ein im Prüfungsstoff enthaltener Rechtstext notwendig ist, der nicht im Kodex BR enthalten ist (zB EuUntVO, HUP, HTÜ, HKÜ, KSÜ, HESÜ, EuEheGüVO, EuPartGüVO, …), wird Ihnen dieser bei der Prüfung gesondert zur Verfügung gestellt.


Prüfungsmodalitäten und kommende Prüfungstermine

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten. Sie besteht aus zwei Fall-Angaben; jedenfalls eine von ihnen weist einen Internationalitätsbezug auf. Mindestens 10% der Gesamtpunkte entfallen auf das IPR.

Eine Stoffabgrenzung gibt es nicht. Im IPR werden keine Schwerpunkte bekannt gegeben, im restlichen Bereich gelten jene der FÜM II. Ganz allgemein gilt aber, dass es sich bei Schwerpunkten nur um eine Orientierungshilfe handelt. Nicht nur aus allen Bereichen des IPR können daher Fragestellungen kommen, sondern auch – eventuell über die IPR-Anknüpfung – aus allen Teilen des Bürgerlichen Rechts.

Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Benützung von Gesetzesausgaben (siehe unten).

Die weiteren Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Website des SSC Rechtswissenschaften


Einsicht vom 08.03.2024

Prüfungseinsicht für den Termin März 2024: Mi, 10.04.2024, 10.00-11.00, Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.