Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung

 

Das Institut betreut die international ausgerichteten Fächer Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht, Einheitsrecht, Internationale Beziehungen und ist in drei Abteilungen gegliedert (Abteilung für Europarecht, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen und Abteilung für Rechtsvergleichung, IPR und Einheitsrecht).


Wissenschaftliche Schwerpunkte des Instituts sind das Europäische Wirtschafts- und Privatrecht, das Recht der Staatenverantwortlichkeit, das Internationale Investitionsrecht, die Internationalen Menschenrechte, das Internationale Familien- und Schuldrecht und der Privatrechtsvergleich.

 

Mitglieder des Instituts sind in zahlreichen in- und ausländischen Expertengruppen vertreten und wirken als Herausgeber, Autoren und Redakteure an den führenden facheinschlägigen österreichischen und internationalen Zeitschriften, Kommentaren und Lehrbüchern mit.

 

Neben der Lehr- und Prüfungstätigkeit im Pflichtprogramm des Diplom- und Doktoratsstudiums wird in den Wahlfachkörben Europarecht, Internationales Recht und Internationales Privatwirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung  eine vertiefende Spezialausbildung angeboten.  Mitglieder des Instituts koordinieren ERASMUS-Programme mit insgesamt 88 Partneruniversitäten und betreuen 180 incoming und outgoing Studierende pro Jahr.

 

Aus dem Institut und dessen Abteilungen sind bedeutende, weit über die Grenzen Österreichs hinaus bekannte, Wissenschaftler hervorgegangen. Zu nennen sind etwa: Albert Ehrenzweig, Fritz Schwind, Alfred Verdross und Ignaz Seidl-Hohenveldern.