Wahlfachkorb - Recht der Internationalen Beziehungen


Koordination

Univ.-Prof. Mag. Dr. Ursula Kriebaum


Einleitung

Im Zeitalter der Globalisierung kann eine zunehmende Zahl von Materien nicht mehr von einzelnen Staaten innerhalb ihrer Grenzen und auch nicht im europäischen Rahmen der EU, selbst nach deren Erweiterung, ausreichend geregelt werden. Vielmehr bedarf es dazu umfassender, zum Teil weltweiter völkerrechtlicher Normen. Dies gilt für die Wirtschaft - vom Welthandel über Finanzfragen sowie Transport und Verkehr bis zur Entwicklungszusammenarbeit - ebenso wie für Kommunikation und Information oder die innere und äußere Sicherheit sowie für das Strafrecht. Die internationale und damit die völkerrechtliche Verflechtung gerade auch Österreichs steigt ständig. Demgemäß sieht sich auch der vorwiegend im innerstaatlichen Recht tätige Jurist in seiner Arbeit in steigendem Maße mit völkerrechtlichen Problemen konfrontiert. Ein tieferes Verständnis gerade der völkerrechtlichen Regeln erfordert überdies die Einbeziehung der politischen und wirtschaftlichen Aspekte in die juristische Betrachtung. Daher soll ein interdisziplinärer Ansatz im Vordergrund stehen. Ferner liegt es nahe, im Völkerrecht, in dem sich insbesondere die englische Sprache zur universellen "lingua franca" entwickelt hat, Lehrveranstaltungen in dieser Sprache, aber auch in anderen Fremdsprachen anzubieten. Die Praxisorientierung soll vor allem durch die Anrechnung einschlägiger Praktika verstärkt werden.

Der Wahlfachkorb "Das Recht der Internationalen Beziehungen" soll also dazu beitragen, das gegenüber vergleichbaren Staaten in Österreich feststellbare Defizit an internationalistischer Perspektive abzubauen. Dabei sollen aber auch die jeweiligen Querverbindungen zum Europarecht und zum österreichischen Recht berücksichtigt werden. Der Wahlfachkorb baut auf den im Rahmen des Diplomstudiums vermittelten völkerrechtlichen Kenntnissen auf, indem einerseits die für die Diplomprüfung vorgeschriebenen Bereiche vertieft, andererseits dabei nicht erfasste Materien behandelt werden. Der Schwerpunkt des Angebots an Lehrveranstaltungen im Wahlfachkorb liegt demgemäß in den nächsten Jahren auf dem Internationalen Wirtschaftsrecht, dem internationalen Schutz der Menschenrechte, dem Internationalen Strafrecht, den Internationalen Organisationen und der multilateralen Diplomatie, dem Recht und der Politik der internationalen Sicherheit sowie dem internationalen Status Österreichs seit 1918.

Die Absolvierung des Wahlfachkorbes vermittelt besondere Qualifikationen für eine Vielzahl - nicht nur - juristischer Berufe. Sie soll auf die Tätigkeit im diplomatischen Dienst und in Internationalen Organisationen, in den internationalen Abteilungen von Bundesministerien und Landesregierungen, bei internationalen nichtstaatlichen Organisationen sowie als Journalist, vor allem aber auch in international tätigen Anwaltskanzleien und Wirtschaftsunternehmen, vorbereiten.

Lehrveranstaltungen

Einen Überblick über die im Wahlfachkorb angebotenen Lehrveranstaltungen sind dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen.

Typen von Lehrveranstaltungen

Für die Vorbereitung auf die Prüfungen und auch zur Intensivierung der Kenntnisse werden verschiedene Lehrveranstaltungen angeboten, die im Vorlesungsverzeichnis, das jeweils zu Beginn des Semesters erscheint, aufgelistet sind. Die einzelnen Arten von Lehrveranstaltungen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Inhalts, ihres Lehrzieles, der didaktischen Mittel und der Anforderungen, die an die Studierenden gestellt werden. Die in diesem Wahlfachkorb angebotenen Lehrveranstaltungen sollen Studierenden eine Schwerpunktausbildung im Recht der Internationalen Beziehungen ermöglichen, Wissen in Spezialbereichen vermitteln und dadurch den Einstieg in eine speziell international ausgerichtete Karriere erleichtern. Der Wahlfachkorb ist in einen Kernbereich und einen Wahlbereich aufgeteilt. Um das Zertifikat dieses Wahlfachkorbs zu erlangen, sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 18 ECTS zu absolvieren, wobei 12 ECTS im Kernbereich, die restlichen 6 ECTS im Wahlbereich zu absolvieren sind.

Kurze Beschreibung der Lehrveranstaltungstypen

  • Vorlesung (VO)
    Die Vorlesung dient in erster Linie der Vermittlung des Lehrstoffes und von Lehrmeinungen. Sie wird in Vortragsform gehalten und von einer größeren Anzahl von Studierenden besucht.
  • Übung (PF)
    In der Übung soll das in der Vorlesung vermittelte Wissen auf praktische Fälle angewendet werden. Während des Semesters wird eine Reihe von Leistungsnachweisen durch mündliche Mitarbeit und durch mindestens eine schriftliche Klausur (bzw Hausarbeit) gefordert, die für die Beurteilung und den Erwerb eines Zeugnisses maßgeblich sind.
  • Konversatorium (KO)
    Konversatorien dienen der Vertiefung von Fachwissen in Spezialbereichen und werden in Form von Vortrag und Diskussionen abgehalten. Der Erwerb eines Zeugnisses ist aufgrund mündlicher Mitarbeit, Verfassen einer Hausarbeit bzw Ablegen einer Prüfung möglich.
  • Repetitorium (AR)
    In Repetitorien wird der prüfungsrelevante Stoff intensiv wiederholt. In der Regel finden sie kurz vor Prüfungsterminen statt und werden von AssistentInnen gehalten. Der Erwerb eines Zeugnisses ist normalerweise nicht vorgesehen.
  • Kurs (KU)
    Kurse haben den Charakter von Vorlesungen oder Konversatorien. Hier ist den Studierenden die Vorbereitung des Stoffes anhand vorgegebener Lektüre aufgetragen, um die Lehrveranstaltung durch vermehrte Frage- und Diskussionsmöglichkeit zur Vertiefung des Stoffverständnisses nützen zu können.
  • Arbeitsgemeinschaft (AG)
    Arbeitsgemeinschaften dienen der Einführung in die wissenschaftliche Zusammen-arbeit in kleinen Gruppen.
  • Exkursion (EX)
    Exkursionen dienen der Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts.
  • Moot Court (MC)
    Die Teilnahme an Moot Courts besteht in der Mitwirkung an internationalen juristischen Wettbewerben, bei denen in Fremdsprachen (va Englisch und Französisch) Schriftsätze zu verfassen und Plädoyers zu halten sind. Sie sind je nach Umfang einem Seminar für Diplomanden oder Dissertanten oder zwei Seminaren für Diplomanden gleichwertig.
  • Praktikum (PR)
    Praktika sind spezielle Lehrveranstaltungen, die eine praxisnahe Ausbildung fördern sollen. Im Zusammenwirken von Universitätslehrern und Vertretern praktischer Juristenberufe ist den Studierenden ein vertiefter Einblick in die Probleme der juristischen Berufsausbildung zu vermitteln.

    Anrechnung von Praktika
    Es besteht die Möglichkeit, im Wahlfachkorb Recht der Internationalen Beziehungen ein (1) Praktikum anzurechnen. Für ein Praktikum werden zwei Semesterwochenstunden (SWSt) angerechnet.
    Folgende Varianten sind möglich:
    • 4 Wochen Praktikum à 40 Stunden pro Woche
    • 6 Wochen Praktikum à 30 Stunden pro Woche
    • 8 Wochen Praktikum à 20 Stunden pro Woche
    Das Praktikum soll in einer Internationalen Organisation, einer diplomatischen oder konsularischen Mission im In- und Ausland, einer Außenhandelsstelle oder in einer NGO absolviert werden. Die Studierenden sollen sich vor Beginn des Praktikums mit dem Wahlfachkorbkoordinator in Kontakt setzen, um die Anrechenbarkeit des Praktikums sicherzustellen.
    Die Praktikanten haben ein Zeugnis oder eine Bestätigung der Praktikumstelle vorzuweisen, dass sie das Praktikum erfolgreich absolviert haben (mit Informationen über das zeitliche Arbeitsausmaß, Beschreibung der Tätigkeit und des Engagements des Praktikanten etc). Ferner ist dem Wahlfachkorbkoordinator ein Formular auf Anrechnung eines Praktikums (erhältlich im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät) vorzulegen.
  • Seminar (SE)
    Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion spezieller Fragen. Die Teilnehmer haben eigenständig wissenschaftliche Referate zu erarbeiten. Manche Seminare werden als (qualifizierte) Diplomanden- oder Dissertantenseminare abgehalten (SE-Dipl., SE-Diss). An solche Seminare werden höhere Anforderungen be-treffend die Länge und die wissenschaftliche Qualität gestellt.

ECTS Credits

An der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät werden die einzelnen Lehrveranstaltungen mit ECTS credits bewertet.
Das Wahlfachangebot kann zu einer Schwerpunktausbildung genutzt werden, die eine berufliche Spezialisierung fördert. Nach Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS eines Wahlfachkorbes und dem Abschluss des Magisterstudiumgs besteht ein Anspruch auf ein besonderes Zertifikat.
Die Studienkommission legt die Wahlfachkörbe und deren Inhalt fest.
Zu beachten ist, dass die Bedingungen für die Erlangung dieses Zertifikats für ERASMUS- und sonstige Austauschstudierende dieselben sind wie für Wiener Studierende! Es gibt keine gesonderten Prüfungen. Für alle Lehrveranstaltungen eines Wahlfachkorbes besteht Anwesenheitspflicht.

 

Hinweis für Studierende der Universität Wien

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