Im Rahmen des 6. Komitees der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Rechtsausschuss), gab Prof. August Reinisch für Österreich eine Stellungnahme zum neuesten Bericht der UN-Völkerrechtskommission ab. In seiner Rede beleuchtete er rechtliche Aspekte zu den von der Völkerrechtskommission behandelten Themen, unter anderem zum Schutz von Personen bei Katastrophen, zur Festlegung von Völkergewohnheitsrecht sowie zur Auslegung von Verträgen im Zusammenhang mit späteren Abkommen und späterer Übung.
Ein Video seiner Stellungnahme ist in voller Länge unter dem folgenden Link zu sehen: http://stream.univie.ac.at/media/jus/Rechtsvergleichung/reinisch-6th-committee-21st-meeting-71st-general-assembly3_1.mp4