The Uncitral Codes of Conduct for ISDS Adjucators Assessing their Background, Rationale and Impact

12.10.2023

Workshop organisiert von der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen in Wien, in Kooperation mit der Universität Wien


Die Streitbeilegung von internationalen Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Investoren (ISDS) ist derzeit Gegenstand von Reformdiskussionen. Teil der Diskussion sind Fragen der Ethik der Schiedsrichter:innen. Zum einen wurde ganz allgemein das Fehlen gemeinsamer verbindlicher ethischer Standards, die für alle Teilnehmer an Schiedsverfahren ungeachtet ihrer unterschiedlichen Rechtskulturen gelten aufgeworfen. Zum anderen gehören zu den Kritikpunkten im Zusammenhang mit ISDS unter anderem Bedenken hinsichtlich der mangelnden Rollentrennung der Akteure in Schiedsverfahren. Da es kein Gericht mit fixer Zusammensetzung gibt, sondern ad hoc Schiedsgerichte bestellt werden, besteht die Möglichkeit dass Akteure gleichzeitig in verschiedenen Verfahren unterschiedliche Rollen einnehmen können (sogenanntes "double hatting"). Sie können als Parteienvertreter:in in einem Schiedsverfahren und als Schiedsrichter:in oder Sachverständige(r) in einem anderen beteiligt sein, das sich mit ähnlichen oder damit verbundenen Fragen befasst. Dadurch könnten persönliche, berufliche und sachlicher Unvereinbarkeiten bestehen. Dem wird vom System Rechnung getragen, indem die Parteien Befangenheiten geltend machen können, und die Befangenheit auch einen Annulierungsgrund für Schiedssprüche darstellt. Dennoch besteht in der Öffentlichkeit die Sorge, dass eventuellen Unvereinbarkeiten nicht ausreichend vorgebeugt wird. Im Rahmen der UNCITRAL Working Group III wurde in Zusammenarbeit mit ICSID nunmehr ein Code of Conduct für Schiedsrichter:innen erarbeitet, der diese Fragen regelt. Der Workshop dient der Diskussion dieses Codes und dem Vergleich mit ethischen Regeln für Richter:innen an anderen internationalen Streitschlichtungsinstitutionen.