Die 36. Zweijahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht fand vom 20. bis 22. März 2019 an der Universität Wien statt. Die von Univ.-Prof. Dr. August Reinisch in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Eva Maria Kieninger und Prof. Dr. Anne Peters organisierte Tagung stand unter dem Generalthema „Unternehmensverantwortung und Internationales Recht.“
Nach der Eröffnung der Tagung durch den Rektor der Universität Wien, Univ.-Prof. DI. Dr. Heinz W. Engl, und Dekan Univ.-Prof. Dr. Paul Oberhammer, bildete eine von Prof. Dr. Marc-Philippe Weller moderierte Podiumsdiskussion zum Generalthema den Auftakt der Konferenz. Dabei sprach Prof. Dr. Bruno Simma über die Hague Rules on Business and Human Rights Arbitration, Dr. Miriam Saage-Maaß erörterte die Vertretung von Geschädigten vor Zivilgerichten und Dr. Christian Leitz präsentierte Unternehmensverantwortung aus Unternehmenssicht. Der Eröffnungstag klang mit einem Cocktailempfang des Bürgermeisters von Wien im Wappensaal des Wiener Rathauses aus.
Bei der dreitägigen Konferenz wurden völkerrechtliche und international-privatrechtliche Fragen der Zuständigkeit, materielle Vorgaben für die Sicherung der Verantwortung von Unternehmen, Maßnahmen zur effektiven Durchsetzung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie die Stellung von Unternehmen in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit (unter besonderer Berücksichtigung von Korruptionsproblemen) nach Referaten von Tanja Domej, Oliver Dörr, Anatol Dutta, Peter Hilpold, Stefan Huber, Nico Krisch, Giesela Rühl und Silja Vöneky, jeweils aus international-privatrechtlicher und völkerrechtlicher Perspektive, diskutiert.
Zum Abschluss der Tagung lud das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die Teilnehmer zu einem Empfang in das Außenministerium am Minoritenplatz.