Wahlfachkorb Wohnrecht

 

Koordination

Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M. 

 

Erläuterung

Der Wahlfachkorb Wohnrecht wird in einem zweisemestrigen Rhythmus angeboten, sodass die erforderliche Mindestpunkteanzahl von 18 ECTS innerhalb von 2 Semestern absolviert werden können; dabei ist es ohne Bedeutung, ob im Winter- oder im Sommersemester mit dem Korb begonnen wird.
Die Fächer des Kernbereichs müssen jedenfalls absolviert werden; im Übrigen kann zwischen den Lehrveranstaltungen gewählt werden.
2 Semesterwochenstunden können nach Rücksprache mit dem Korbkoordinator auch durch eine einschlägige Praxis (zB Rechtshörerschaft bei der Bestandabteilung eines Gerichts) absolviert werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der 18 ECTS ist der ausgefüllte Wahlfachkorbpass (bitte inklusive  Sammelzeugnis) per Email an martina.hugl@univie.ac.at  zu übermitteln.

Das Formular finden Sie hier.

Ziele

Der Wahlfachkorb Wohnrecht bietet eine umfassende und systematische Darstellung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts nicht nur im Rahmen von Vorlesungen und Kursen, sondern auch in Praktika und Seminaren, in denen spezielle Problembereiche veranschaulicht und vertieft werden.
Ziel ist eine schwerpunktmäßige Ausbildung auf dem Gebiet des Wohnrechts, die sich nicht auf die privatrechtlichen Vorschriften beschränkt, sondern auch die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften umfasst.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Wahlfachkorbs sollte ein solides Wissen in den wesentlichen Bereichen des Wohnrechts vorhanden sein, auf dem man in der Praxis schnell weiter aufbauen kann. Kenntnisse des Wohnrechts sind nicht nur für Immobilienmakler und Hausverwalter erforderlich, sondern auch für zahlreiche andere juristische Tätigkeiten, wie z.B. als Richter oder Rechtsanwalt.

Anmeldung zur Interessentengruppe

Mit der Anmeldung zur Interessentengruppe werden Sie über Änderungen im Wahlfachkorbprogramm, interessante Vorträge und Lehrveranstaltungen, sowie über wohn- und immobilienrechtliche Zusatzausbildungen informiert.

Die Anmeldung zur Interessentengruppe verpflichtet nicht zum Abschluss des Wahlfachkorbes.

Anmeldung zur Interessentengruppe