STEOP: MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI)


Allgemeines

Prüfungsaufbau

Die STEOP Modulprüfung “Einführung in das Internationale Recht“ umfasst die Fächer “Grundlagen des Europarechts“ und “Grundlagen des Völkerrechts“.

Prüfungsmodalitäten

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 60 Minuten.

Um die Prüfung positiv zu absolvieren, sind mindestens 30 der 60 Punkte zu erreichen. Zusätzlich ist in jedem Teilbereich eine Mindestpunkteanzahl von je 15 Punkten notwendig.


MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) - völkerrechtlicher Teil


Hinweis:

Ab Jänner 2024 wird der völkerrechtliche Teil der MP Einführung in das Internationales Recht (IREWI) auf Englisch geprüft. Im Hinblick auf den Prüfungsstoff und die Stoffabgrenzung, die Dauer von 60 Minuten, die Art als Präsenzprüfung und die erlaubten Hilfsmittel (keine) ergeben sich keine Änderungen.

Die Vorlesung wird im Wintersemester jeweils auf Englisch, und im Sommersemester auf Deutsch angeboten.  Mindestens eine Anfängerübung pro Semester wird jeweils auf Deutsch und Englisch angeboten damit Studierenden des Diplomstudiums und des IREWI-Studiums in jedem Semester ein Lehrveranstaltungsangebot in ihrer Prüfungssprache zur Verfügung steht

Für den völkerrechtlichen Teil gilt folgende Stoffabgrenzung:

  • Skriptum “Introduction to International Law / Foundations of Public International Law“, 6th edition, 2023 (oder alternativ dazu, das inhaltlich identische deutschsprachige Skriptum “Einführung in die Internationalen Grundlagen des Rechts: Einführung in das Völkerrecht“, 6. Auflage, 2023, erhältlich beim Facultas Jus Shop im Erdgeschoß des Juridicum Gebäudes oder im Online Shop https://www.facultas.at/juridicum
  • Einführungsvorlesung: die Folien dazu finden Sie auf der Moodle Plattform für  Lehrveranstaltung 030477 (für den Zugriff ist eine Registrierung über das Vorlesungsverzeichnis erforderlich).

Für den völkerrechtlichen Teil sind keine Unterlagen (kein Kodex, keine völkerrechtlichen Gesetzestexte, keine Satzung der Vereinten Nationen) zulässig.

Termine zur Einsichtnahme:

Einsichtnahme MP Einführung in das Internationale Recht (REWI) – völkerrechtlicher Teil vom 1.2.2024:

Die Einsicht in den völkerrechtlichen Teil der MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) – findet am 5. März 2024, 11:00 bis 12:00 Uhr, SEM 10 (Juridicum) statt.

Bei Fragen und Unklarheiten richten Sie sich in dringenden Fällen per e-mail an: sophie.koeck@univie.ac.at

Vormalige IREWI/FÜM-Fragen stehen chronologisch geordnet hier zum DOWNLOAD verfügbar


MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) - europarechtlicher Teil


Hinweis:

Ab Herbst 2023 wird der europarechtliche Teil der MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) auf Englisch abgeprüft. Im Hinblick auf den Prüfungsstoff und die Stoffabgrenzung, die Dauer von 60 Minuten, die Art als Präsenzprüfung und die erlaubten Hilfsmittel sowie ihrer Kennzeichnungen ergeben sich keine Änderungen.

 

Prüfungsstoff:

Gegenstand der MP "Einführung in das Internationale Recht - europarechtlicher Teil" sind Grundzüge des formellen sowie des materiellen Europarechts. Es geht sowohl um Verständnis als auch um Beherrschung der Grundlagen des Unionsrechts.

Die Stoffabgrenzung umfasst das Skriptum von Thomas Jaeger, "Introduction to European Union Law, Foundations – Institutions – Enforcement – Internal Market Rules" (2021). Alternativ kann zur Prüfungsvorbereitung auch das deutschspachige Skriptum von Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (3. Aufl., facultas, 2020) herangezogen werden.

Eine Musterprüfung finden Sie hier.

 

Art der Leistungskontrolle/erlaubte Hilfsmittel:

Die Prüfung findet grundsätzlich als schriftliche Präsenz-Prüfung am Juridicum statt und dauert 60 Minuten.

Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Vertragstexte wie etwa: Kodex Europarecht (aktuell: 28. Auflage), Kodex Wirtschaft und Recht Studienausgabe (aktuell: 8. Auflage), sonstige unkommentierte Vertragstexte, zB Blackstone's EU Treaties & Legislation" (aktuell 32. Aufl. 2021-2022) sowie ausgedruckte Fassungen der Verträge (zu finden auf der EUR-Lex-Seite http://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/treaties.html?locale=de) oder auch LexPack FÜM I.

Zulässige Kennzeichnungen in den Vertragstexten: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterschreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB. Nichtigkeitsklage).

 

EINSICHTNAHME:

Die Einsichtnahme in den europarechtlichen Teil der MP Einführung in das Internationale Recht vom Februar 2024 findet am 04.03.2024 von 12.00-13.00 Uhr im SEM10 (Juridicum, Stiege 1, 1. Stock) statt.

Nach der Einsichtnahme können sie jeweils Montags von 9:30-11:30 Uhr im Sekretariat des Instituts für Europarecht Einsicht in Ihre Arbeit nehmen, oder nach persönlicher Terminvereinbarung: sekretariat.europarecht@univie.ac.at

Achtung: Geänderte Büroräumlichkeiten für den Zeitraum von 21.2.2024 bis 15.05.2024 wegen Umbauarbeiten: Schottengasse 10, Mezzanin, Büro M10

 

PRÜFUNGSVORBEREITUNG:

Ass-Prof. Dr. Lena Hornkohl bietet eine prüfungsvorbereitenden Übung im SS 2024 für den Termin im Juni 2024 an (hier). 

Tim Corthaut wird eine prüfungsvorbereitende Übung im September 2024 für den Termin im Oktober 2024 anbieten.

Bitte beachten Sie, dass Ass-Prof. Dr. Lena Hornkohl per Email keine individuellen Tipps für die Vorbereitung der Prüfung geben oder inhaltliche Fragen beantworten kann. Besuchen Sie bitte eine entsprechende Übung.

Wie sich aus den nachfolgenden Prüfungsstatistiken ergibt, wird eine Teilnahme an einer prüfungsvorbereitenden Übung nachdrücklich empfohlen.