STEOP: MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI)
Allgemeines
Prüfungsaufbau
Die STEOP Modulprüfung “Einführung in das Internationale Recht“ umfasst die Fächer “Grundlagen des Europarechts“ und “Grundlagen des Völkerrechts“.
Prüfungsmodalitäten
Die Prüfung erfolgt schriftlich, dauert 60 Minuten und ist auf Englisch.
Um die Prüfung positiv zu absolvieren, sind mindestens 30 der 60 Punkte zu erreichen. Zusätzlich ist in jedem Teilbereich eine Mindestpunkteanzahl von je 15 Punkten notwendig.
MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) - völkerrechtlicher Teil
Hinweis:
Für den völkerrechtlichen Teil gilt folgende Stoffabgrenzung:
- Skriptum “Introduction to International Law / Foundations of Public International Law“, 2. Auflage, 2025, erhältlich beim Facultas Jus Shop im Erdgeschoß des Juridicum Gebäudes oder im Online Shop https://www.facultas.at/juridicum
- Folien: die Folien finden Sie auf der Moodle Plattform für Lehrveranstaltung 030477 (für den Zugriff ist eine Registrierung über das Vorlesungsverzeichnis erforderlich).
Für den völkerrechtlichen Teil sind keine Unterlagen (kein Kodex, keine völkerrechtlichen Gesetzestexte, keine Satzung der Vereinten Nationen) zulässig.
Termine zur Einsichtnahme:
Vormalige IREWI/FÜM-Fragen stehen chronologisch geordnet hier zum DOWNLOAD verfügbar
MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) - europarechtlicher Teil
Organisatorische Fragen zur Prüfung bitte ausschließlich per Email an sekretariat.europarecht@univie.ac.at oder an maximilian.silvester.burger@univie.ac.at
Prüfungsstoff:
Gegenstand der MP "Einführung in das Internationale Recht - europarechtlicher Teil" sind Grundzüge des formellen Europarechts. Es geht sowohl um Verständnis als auch um Beherrschung der Grundlagen des Unionsrechts.
Die Stoffabgrenzung umfasst das Skriptum von Thomas Jaeger, "Introduction to European Union Law, Foundations – Institutions – Enforcement – Internal Market Rules". Ergänzend kann zur Prüfungsvorbereitung auch das deutschspachige Skriptum von Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht herangezogen werden.
Art der Leistungskontrolle/erlaubte Hilfsmittel:
Die Prüfung findet grundsätzlich als schriftliche Präsenz-Prüfung am Juridicum statt und dauert 60 Minuten.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Vertragstexte wie etwa: Kodex IREWI, Kodex Europarecht, Kodex Wirtschaft und Recht Studienausgabe, sonstige unkommentierte Vertragstexte, zB Blackstone's EU Treaties & Legislation sowie ausgedruckte Fassungen der Verträge (zu finden auf der EUR-Lex-Seite http://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/treaties.html?locale=de) oder auch LexPack IREWI.
Zulässige Kennzeichnungen in den Vertragstexten: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterschreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB. Nichtigkeitsklage).
PRÜFUNGSTERMIN UND ORT:
siehe u:find und hier
EINSICHTNAHME:
Nach der Einsichtnahme können persönliche Terminvereinbarung getätigt werden: sekretariat.europarecht@univie.ac.at
PRÜFUNGSVORBEREITUNG:
Im SS 2026 bieten Ass-Prof. Dr. Lena Hornkohl und Kerstin Schatz jeweils prüfungsvorbereitende Übungen an.
Bitte beachten Sie, dass Ass-Prof. Dr. Lena Hornkohl per Email keine organisatorischen Fragen, individuellen Tipps für die Vorbereitung der Prüfung geben oder inhaltliche Fragen beantworten kann. Besuchen Sie bitte eine entsprechende Übung.
Wie sich aus den nachfolgenden Prüfungsstatistiken aus dem WS 2023-24 ergibt, wird eine Teilnahme an einer prüfungsvorbereitenden Übung nachdrücklich empfohlen.


