STEOP: MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI)


Allgemeines

Prüfungsaufbau

Die STEOP Modulprüfung “Einführung in das Internationale Recht“ umfasst die Fächer “Grundlagen des Europarechts“ und “Grundlagen des Völkerrechts“.

Prüfungsmodalitäten

Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 60 Minuten.

Um die Prüfung positiv zu absolvieren, sind mindestens 30 der 60 Punkte zu erreichen. Zusätzlich ist in jedem Teilbereich eine Mindestpunkteanzahl von je 15 Punkten notwendig.


MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) - völkerrechtlicher Teil


Für den völkerrechtlichen Teil gilt folgende Stoffabgrenzung:

  • Skriptum “Einführung in die Internationalen Grundlagen des Rechts: Einführung in das Völkerrecht“, 5.Auflage, 2017, erhältlich beim Facultas Jus Shop im Erdgeschoß des Juridicum Gebäudes oder im Online Shop https://www.facultas.at/juridicum
  • Einführungsvorlesung: die Folien dazu finden Sie auf der Moodle Plattform, eine Anmeldung zu der Lehrveranstaltung 030477 ist über das Vorlesungsverzeichnis möglich und für den Download erforderlich.

Für den völkerrechtlichen Teil sind keine Unterlagen (kein Kodex, keine völkerrechtlichen Gesetzestexte, keine Satzung der Vereinten Nationen) zulässig.

Termine zur Einsichtnahme:

Einsichtnahme MP Einführung in das Internationale Recht (REWI) – völkerrechtlicher Teil vom 21.04.2023:

Die Einsicht in den völkerrechtlichen Teil der MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) – findet am 26. Mai 2023, 10:00 bis 11:00 Uhr, SEM 43 (Juridicum) statt.

Bei Fragen und Unklarheiten richten Sie sich in dringenden Fällen per e-mail an: nina.oellinger@univie.ac.at

Vormalige IREWI/FÜM-Fragen stehen chronologisch geordnet hier zum DOWNLOAD verfügbar


MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) - europarechtlicher Teil


Hinweis:

Ab Herbst 2023 wird der europarechtliche Teil der MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) auf Englisch abgeprüft. Im Hinblick auf den Prüfungsstoff und die Stoffabgrenzung, die Dauer von 60 Minuten, die Art als Präsenzprüfung und die erlaubten Hilfsmittel sowie ihrer Kennzeichnungen ergeben sich keine Änderungen. Spezifische Fragen zu der Umgestaltung der Prüfung auf Englisch richten Sie bitte ausschließlich an Ass.-Prof. Dr. Lena Hornkohl.

Informationen zu prüfungsvorbereitenden Übungen im Sommersemester 2023 gibt es hier.

Prüfungsstoff:

Gegenstand der MP "Einführung in das Internationale Recht - europarechtlicher Teil" sind Grundzüge des formellen sowie des materiellen Europarechts. Es geht sowohl um Verständnis als auch um Beherrschung der Grundlagen des Unionsrechts.

Die Stoffabgrenzung umfasst das Skriptum von Thomas Jaeger, "Introduction to European Union Law, Foundations – Institutions – Enforcement – Internal Market Rules" (2021). Alternativ kann zur Prüfungsvorbereitung auch das deutschspachige Skriptum von Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (3. Aufl., facultas, 2020) herangezogen werden.

Art der Leistungskontrolle/erlaubte Hilfsmittel:

Die Prüfung findet grundsätzlich als schriftliche Präsenz-Prüfung am Juridicum statt und dauert 60 Minuten.

Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Vertragstexte wie etwa: Kodex Europarecht (aktuell: 28. Auflage), Kodex Wirtschaft und Recht Studienausgabe (aktuell: 8. Auflage), sonstige unkommentierte Vertragstexte, zB Blackstone's EU Treaties & Legislation" (aktuell 32. Aufl. 2021-2022) sowie ausgedruckte Fassungen der Verträge (zu finden auf der EUR-Lex-Seite http://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/treaties.html?locale=de) oder auch LexPack FÜM I.

Zulässige Kennzeichnungen in den Vertragstexten: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterschreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB. Nichtigkeitsklage).

EINSICHTNAHME:

Die Einsichtnahme in den europarechtlichen Teil der MP Einführung in das Internationale Recht vom 24.04.2023 findet am 26.05.2023 von 11:00-12:00 Uhr im SEM52 (Juridicum, Stiege 1, 5. Stock) statt.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit sich per E-Mail an Dr. Suzan Topal-Gökceli zu wenden: suzan.topalgoekceli@univie.ac.at.

Nach der Einsichtnahme können sie jeweils Montags von 9:30-11:30 Uhr im Sekretariat des Instituts für Europarecht (Aufzugseite) Einsicht in Ihre Arbeit nehmen, davor ausschließlich nach persönlicher Terminvereinbarung: sekretariat.europarecht@univie.ac.at