FÜM I - Fächerübergreifende Modulprüfung
Allgemeines
Antrittsvoraussetzung
Positive Absolvierung der Teildiplomprüfung "Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden" und ein Pflichtübungszeugnis aus Romanistische Fundamente oder Rechtsgeschichte.
Prüfungsaufbau
Die Fächerübergreifende Modulprüfung "Europäische und internationale Grundlagen des Rechts" besteht aus 3 Teilen Romanistische Fundamente, Völkerrecht und Europarecht.
Prüfungsmodalitäten
Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 180 Minuten.
Um die Prüfung positiv zu absolvieren, sind mindestens 80 der 180 Punkte zu erreichen. Zusätzlich ist in jedem dieser Teile eine Mindestpunkteanzahl notwendig: Romanistische Fundamente 40 (von 120 möglichen Punkten), Grundlagen des Völkerrechts und des Europarechts je 12 (von maximal 30 Punkten).
FÜM I - Romanistische Fundamente
Siehe hierzu die Informationen des Instituts für Römisches Recht und antike Rechtsgeschichte.
FÜM I - völkerrechtlicher Teil
Die erste Fächerübergreifende Modulprüfung („FÜM I“) dient als Abschlussprüfung des ersten Abschnittes und behandelt die Themengebiete des Römischen Rechts, des Europarechts und des Völkerrechts. Während Völkerrecht hauptsächlich im dritten Abschnitt des Jus-Studiums behandelt wird, sollen Studierende schon im ersten Abschnitt und somit in einer frühen Phase ihrer Beschäftigung mit dem Recht auch dessen internationale Dimension kennen lernen. Die Stoffabgrenzung des völkerrechtlichen Teils der FÜM I ermöglicht daher einen Überblick über die Systematik und die Inhalte des Völkerrechts.
Hinweis:
Die Vorlesung wird im Wintersemester jeweils auf Englisch, und im Sommersemester auf Deutsch angeboten. Mindestens eine Anfängerübung pro Semester wird jeweils auf Deutsch und Englisch angeboten damit Studierenden des Diplomstudiums und des IREWI-Studiums in jedem Semester ein Lehrveranstaltungsangebot in ihrer Prüfungssprache zur Verfügung steht.
Für die Prüfung FÜM Völkerrecht gilt folgende Stoffabgrenzung:
- Skriptum "Einführung in die Internationalen Grundlagen des Rechts: Einführung in das Völkerrecht", 6. Auflage, 2023, erhältlich beim Facultas Jus Shop im Erdgeschoß des Juridicum Gebäudes oder online unter https://www.facultas.at/juridicum
- Einführungsvorlesung: die Folien dazu finden Sie auf der Moodle Plattform, für Lehrveranstaltung 030477 (für den Zugriff ist eine Registrierung über das Vorlesungsverzeichnis erforderlich).
Für den völkerrechtlichen Teil sind keine Unterlagen (kein Kodex, keine völkerrechtlichen Gesetzestexte, keine Satzung der Vereinten Nationen) zulässig.
Einsichtnahme
Die Einsichtnahme in den völkerrechtlichen Teil der FÜM I vom 4.10.2024 findet am 5.11.2024, 11:00 bis 12:00 Uhr, SEM 64 statt.
Bei Fragen und Unklarheiten richten Sie sich in dringenden Fällen per e-mail an: alina.maresch@univie.ac.at
Darüber hinaus besteht für den völkerrechtlichen Teil die Möglichkeit, nach telefonischer Terminvereinbarung oder per e-mail brigitte.weidinger@univie.ac.at, mittwochs oder donnerstags zwischen 9 und 12 Uhr im Sekretariat die eigene Prüfung einzusehen. Sie finden das zuständige Sekretariat der Abteilung Völkerrecht im 5. Stock des Juridicums (Stiege 2, linke Seite). Ein Ausweis ist bei der Einsichtnahme vorzuweisen!
Sollten Sie nachdem Sie Ihre Prüfung begutachtet haben der Ansicht sein, dass bei der Korrektur Ihrer Prüfung Fehler unterlaufen sind oder sollten inhaltliche Fragen zu der geschriebenen Prüfung bestehen, wenden Sie sich bitte mit ihrer konkreten Frage ausschließlich an Alina Maresch um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie hier.
Vormalige FÜM-Fragen stehen chronologisch geordnet hier zum DOWNLOAD verfügbar
FÜM I - europarechtlicher Teil
Informationen zu digitalen schriftlichen Prüfungen finden Sie hier.
Sonstige Informationen zu sämtlichen Prüfungen bei Prof. Jaeger finden Sie hier auf seiner persönlichen Sub-Seite.
STOFFABGRENZUNG:
Inhalte
Gegenstand der FÜM I sind das Verständnis und die Beherrschung der Grundzüge des Europarechts. Prüfungsstoff der FÜM I ist die unten empfohlenen Literatur.
Literatur
- Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (4. Aufl., facultas, 2023)
- Vertragstexte (z.B. Kodex Europarecht (LexisNexis), alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte (z.B. ausgedruckte Fassungen)
Weiterführende Literatur (optional)
- Moriz Kopetzki et al (Hrsg.), Casebook Europarecht (2. Aufl., facultas, 2023)
- Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (2. Aufl., LexisNexis, 2020)
- Marcus Klamert, EU-Recht (3. Aufl., Manz, 2021)
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl., Manz, 2019)
- Hubert Isak, Europarecht I, Teil 1 und 2 (9. Aufl., LexisNexis, 2018)
- Florian Schuhmacher, Europarecht II (7. Aufl., LexisNexis, 2014)
Beispielfragen zum europarechtlichen Teil der FÜM I auf Basis des Skriptums von Prof. Jaeger finden Sie hier
Musterangaben finden Sie hier: Musterangabe 1, Musterangabe 2, Musterangabe 3
Die Musterlösung aus JAP, Heft 2, 2017/2018 finden Sie hier.
Zulässige Gesetzesausgaben für den europarechtlichen Teil der FÜM 1
- Kodex Europarecht (aktuell: 30. Auflage)
- Kodex Wirtschaft und Recht Studienausgabe (aktuell: 7. Auflage)
- Kodex Einführung in die Rechtswissenschaften (aktuell: 12. Auflage)
- Startkodex Juridicum (aktuell: 2. Auflage)
- Rolf Schwartmann, Der Vertrag von Lissabon, C.F. Müller-Verlag (5. Auflage 2018)
- Sonstige unkommentierte Vertragstexte, zB ausgedruckte Fassungen: http://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/treaties.html?locale=de
- LexPack FÜM I
Nicht zulässig sind Gesetzesausgaben, die kommentiert oder anderwertig beschlagwortet sind.
Zulässige Kennzeichnungen in den Vertragstexten:
Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig.
Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen.
Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterschreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.
Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art. 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB. Nichtigkeitsklage).
EINSICHTNAHME:
Mittwoch, 04. September 2024, 9:30 – 10:30 Uhr, SEM 33
Nach dem genannten Einsichtnahmetermin können Sie jeweils montags von 9:30-11:30 Uhr im Sekretariat des Instituts für Europarecht Einsicht in den europarechtlichen Teil Ihrer Arbeit nehmen.
Bitte beachten Sie, dass VOR dem Einsichtnahmetermin eine Einsichtnahme grundsätzlich nicht möglich ist.
ACHTUNG: Die Einsicht ist nur persönlich möglich. Es wird keine Arbeiten eingescannt und per mail verschickt!!!
In dringenden Fällen wenden Sie sich per E-Mail an Frau Dr. Topal-Gökceli (suzan.topalgoekceli@univie.ac.at).