Menschenrechte 1948/58 – die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte in Österreich


Am 11. September 2018 fand im Dachgeschoss des Juridicums der zweite Teil der Tagung „Menschenrechte 1948/58 – die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte in Österreich“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ. Prof. Dr. Ursula Kriebaum (Universität Wien), Univ. Prof. Dr. Katharina Pabel (Universität Linz) und Univ. Ass. Dr. Markus Vašek (Wirtschaftsuniversität Wien) statt.
Der Vormittag war den UN Menschenrechtspakten und deren Bedeutung für das österreichische Recht gewidmet (Prof. Christina Binder (Universität der Bundeswehr München), Prof. Gerd Oberleitner (ETC Graz), Moderation Prof. Ursula Kriebaum (Universität Wien).

Danach präsentierten einige Schüler im Alter von 8 bis 21 Jahren aus ganz Österreich sowie aus Lichtenstein Projekte, die sie im Rahmen eines Menschenrechtsprogrammes des European Training and Research Centers (ETC Graz) durchgeführt hatten. Die Schüler hatten sich dabei verschiedener Medien bedient, darunter ein selbst gedrehtes Video über Mobbing, Plakate zum Thema Zivilcourage und ein Rap.

Am Nachmittag diskutierte ein Expertenpanel (Prof. Katharina Pabel (Universität Linz), Prof. Stefan Griller (Universität Salzburg), unter der Moderation von Dr. Maria Wittman-Tiwald (Präsidentin des Handelsgerichts Wien) den Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechtecharta auf die österreichische Rechtsordnung.
Einen gelungenen Abschluss bildete die Rede Dr. Heinz Fischers, Bundespräsident a.D., der Bezug nehmend auf die Geschichte der Menschenrechte insbesondere ihre Bedeutung in der heutigen Zeit unterstrich.