Modulprüfung Bürgerliches Recht (Diplom, LL.B. IReWi)

Alle nachstehenden Informationen gelten in gleicher Weise für die Modulprüfung Bürgerliches Recht des Diplomstudiums Rechtswissenschaften wie auch für die Modulprüfung Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht des Bachelorstudiums Internationale Rechtswissenschaften.


Termine Jänner 2024

tba

ACHTUNG: Die Termine hängen auch von der Zahl der angemeldeten Teilnehmer*innen ab, bei weniger Anmeldungen können Zeitslots gestrichten werden. Informieren Sie sich daher fürs Zuhören rechtzeitig (1-2 Werktage vorher) nochmals über die endgültigen Prüfungsdaten.


Prüfungsgegenstand

Gegenstand der Prüfung sind die unterschiedlichen Teilbereiche des Zivilrechts. Vorrangig werden Fallbeispiele geprüft, mit daran anknüpfenden Wissensfragen. Es werden keine Schwerpunkte auf einzelne Teilbereiche des Zivilrechts gesetzt. Zu beachten ist, dass auch das Internationale Privatrecht Gegenstand der Prüfung ist. Auf den methodisch richtigen Umgang mit dem Gesetz wird besonderer Wert gelegt, die Mitnahme einer unkommentierten Gesetzesausgabe (zB Kodex, Paragraph, RIS-Ausdrucke) zur Prüfung wird daher dringend empfohlen


Prüfungsablauf

Es wird in Gruppen aus drei bis fünf Kandidat:innen geprüft. Jede:r Kandidat:in erhält mindestens drei Fragen. Fragen, die ein:e Kandidat:in nicht beantwortet, kann der Prüfer weitergeben. Pro Prüfling sind ca 15–20 Minuten Prüfungszeit vorgesehen.

Wir empfehlen dringend, eine unkommentierte Gesetzesausgabe mitzubringen.


Bewertung

Bewertungsmaßstab und -kriterien sind insbesondere die Kenntnis und Identifikation der einschlägigen rechtlichen Grundlagen, das Verständnis ihres praktischen Zusammenspiels, die Präzision der Anwendung der rechtlichen Methodik auf konkrete Fälle, die Erfassung und Verwertung des Sachverhalts und das Niveau der juristischen Argumentation. Für ein positives Ergebnis ist die Kenntnis aller prüfungsrelevanter Gebiete des bürgerlichen Rechts unverzichtbare Voraussetzung.


Literatur für die mündliche Modulprüfung aus Bürgerlichem Recht

WICHTIG: Ab Jänner 2022 ist das neue Gewährleistungsrecht prüfungsrelevant! Beachten Sie für die weitere Stoffabgrenzung auch diesen Hinweis.

 

Folgende Lehrbehelfe sind für die Modulprüfung relevant:

  • Welser/Kletecka, Grundriss des bürgerlichen Rechts, Band I15 (2018)
  • Welser/Zöchling-Jud, Grundriss des bürgerlichen Rechts, Band II14 (2014), ausgenommen Erbrecht
  • Für das Erbrecht: Welser, Erbrecht (2019)
  • Für das IPR: Lurger/Melcher, Internationales Privatrecht3 (2020)
  • Zum PRG: Ecker, Das neue Pauschalreisegesetz, JAP 2017/2018, 238
  • Zum HIKrG: Gelbmann, Hypothekar‐ und Immobilienkreditgesetz, JAP 2015/2016, 239
  • Zum GRUG und VGG: Stabentheiner, Was ist neu am neuen Gewährleistungsrecht? ÖJZ 2021, 965

Hilfsmittel

Es dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden (zB Kodex, Paragraph, RIS-Ausdrucke).  Bitte achten Sie auch darauf, dass sich Ihre Gesetzestexte auf einem aktuellen Stand befinden.

Der aktuelle Kodex Bürgerliches Recht ist für die MP grundsätzlich ausreichend, wir raten Ihnen jedoch dringend dazu, einen Kodex Internationales Privatrecht mitzubringen. Sie können selbstverständlich auch unkommentierte Gesetzestexte in selbst ausgedruckter oder anderer gesammelter Form (Paragraph, FlexLex, …) benutzen. 

Weitere Gesetzes- und Verordnungs- und Übereinkommenstexte, die zwar in den Lehrbüchern behandelt werden (und daher Teil des Prüfungsstoffs sind), aber nicht im Kodex Bürgerliches Recht abgedruckt sind, können Ihnen in der Prüfung gesondert zur Verfügung gestellt werden, sollten Sie diese zur Beantwortung der Frage benötigen und nicht selbst mithaben. Es handelt sich bei solchen Rechtsakten etwa um:

  • die Europäische Unterhaltsverordnung (EuUntVO)
  • das Haager Unterhaltsprotokoll (HUP)
  • das Haager Testamentsformübereinkommen (HTÜ)
  • das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ)
  • das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)
  • das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HESÜ) und
  • die Europäischen Güterrechtsverordnungen (EuEheGüVO; EuPartGüVO) 

Zuhören

Bei Präsenzprüfungen ist das Zuhören vor Ort ohne vorherige Anmeldung möglich. Sie können den Ort und die Zeit der mündlichen Prüfungen dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

Das Zuhören bei Online-Prüfungen ist unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kandidat:innen möglich. Es werden maximal 10 Zuhörer:innen zugelassen.

Sollten Sie bei den Onlineprüfungen zuhören wollen, melden Sie sich bitte von Ihrem u:account im Sekretariat von Prof. Lehmann bis spätestens zwei Werktage vor dem Modulprüfungstermin unter der E-Mail-Adresse service.rechtsvergleichung@univie.ac.at an. Der Anmeldung ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass Sie das Prüfungsgespräch weder aufzeichnen noch von Dritten aufzeichnen lassen oder diese an Dritte weitergeben. Die zugelassenen Zuhörer:innen erhalten einen Gastlink zum Prüfungsraum.

Sowohl bei Online- als auch bei Präsenzprüfungen sind jegliche Ton-, Bild- und Videoaufnahmen der Prüfungen ausnahmslos untersagt. 


Prüfungsabmeldung

Für mündliche Modulprüfungen ist die Abmeldung über UNIVIS/U:SPACE bis zwei Werktage vor Beginn der Prüfungswoche online möglich. Wenn Sie diese Abmeldefrist verpasst haben, besteht noch die Möglichkeit sich bis einen Werktag vor der Prüfung im Sekretariat unter der E-Mail-Adresse service.rechtsvergleichung@univie.ac.at abzumelden.