Schriftliche Modulprüfung aus dem Fach Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht (LL.B. Internationale Rechtswissenschaften)
Allgemeine Informationen
Fallerstellung und Korrektur erfolgen von jenen Prüferinnen, die in u:find als solche gelistet sind (wobei die Fallerstellung von beiden Prüferinnen für den jeweiligen Termin gemeinsam erfolgt).
Die Prüfung hat die gleiche Dauer wie die FÜM II, also 240 Minuten (4 Stunden). Der "IPR-Teil" und der "BR-Teil" sind nicht notwendigerweise eigenständige Teile, sondern können auch untrennbar miteinander in einem (oder möglicherweise auch mehreren) Sachverhalt(en) verbunden sein. Wie viele Punkte konkret auf das IPR entfallen, variiert nach der Fallgestaltung, ähnelt aber in etwa einem IPR-Schwerpunkt bei einer FÜM II.
Vorbereitung
Zur Vorbereitung auf die schriftliche MP aus dem Fach Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht empfehlen wir Ihnen FÜMs (auch aber nicht ausschließlich) mit IPR-Schwerpunkt zu lösen – die MP wird sich bis auf einen verstärkten Internationalitätsbezug (im Umfang, nicht jedoch in der Struktur) nicht wesentlich davon unterscheiden. Siehe hier für die vorgegebene Literatur zur Vorbereitung.
Probefall
Unter den nachfolgenden Links finden Sie einen Probefall sowie ein Lösungsschema der FÜM II.
Dieser unterscheidet sich dadurch, dass nur die IPR-Aspekte geprüft werden, nicht jedoch die materielle Lösung des Falls. Dies wird bei der MP anders sein – daher ist auch die Fragestellung angepasst, die bei einer MP eher anspruchsbasiert sein wird („Wie ist die Rechtslage?“ oder „Welche Ansprüche hat A?“).
Im Einzelfall ist aber durchaus möglich, dass bei einem Anspruch nur die Anknüpfung verlangt wird („Welches Recht ist auf den Anspruch der B gegen den C anwendbar?“). Insofern bitten wir Sie, die Fragestellung genau zu lesen und entsprechend nur die geforderten Antworten zu geben.
Hilfsmittel
Es dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden (zB Kodex, Paragraph, RIS-Ausdrucke). Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Instituts für Zivilrecht.
Maßstab dessen, was erwartet wird, dass Sie bei der Prüfung an Rechtstexten bei Sich haben, ist der Kodex Bürgerliches Recht von LexisNexis. Sofern zur Lösung des Falls ein im Prüfungsstoff enthaltener Rechtstext notwendig ist, der nicht im Kodex BR enthalten ist (zB EuUntVO, HUP, HTÜ, HKÜ, KSÜ, HESÜ, EuEheGüVO, EuPartGüVO, …), wird Ihnen dieser bei der Prüfung gesondert zur Verfügung gestellt.
Prüfungsmodalitäten für März 2025
Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert 240 Minuten.
Eine Stoffabgrenzung gibt es nicht. Im IPR werden keine Schwerpunkte bekannt gegeben, im restlichen Bereich gelten jene der FÜM II. Ganz allgemein gilt aber, dass es sich bei Schwerpunkten nur um eine Orientierungshilfe handelt. Nicht nur aus allen Bereichen des IPR können daher Fragestellungen kommen, sondern auch – eventuell über die IPR-Anknüpfung – aus allen Teilen des Bürgerlichen Rechts.
Zur Klarstellung: Die oben stehenden Informationen betreffen nur den Termin im März 2025.
Erlaubte Hilfsmittel: Gesetzesausgabe. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Benützung von Gesetzesausgaben (siehe hier).
Spätere Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Website des SSC Rechtswissenschaften.